
Werden Sie Mitglied!
Willkommen in der großen Familie des Kinderschutzbundes. Mehr als 50.000 Mitglieder engagieren sich in über 400 Orts- und Kreisverbänden in ganz Deutschland für die Rechte und das Wohl unserer Kinder und Sie können bald dazu gehören.
Im Kinderschutzbund stärken wir die Basis – Mitglied wird man in der Regel in einem Orts- oder Kreisverband. Schauen Sie, wo der nächste für Sie ist, und kontakten Sie ihn direkt.
Karte: Der DKSB vor Ort
Sie können auch den Antrag ausfüllen und an uns senden. Wir leiten diesen gerne an Ihren zuständigen Ortsverband weiter. Dieser wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf Sie!
Zum Mitgliedsantrag
Infos zu einer Mitgliedschaft
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt, nachdem Ihnen eine Bestätigung zugeschickt worden ist. Als Mitglied im Kinderschutzbund können Sie sich direkt einbringen und mitgestalten. Sie sind Sie antrags- wahl- und stimmberechtigt auf der jährlichen Mitgliederversammlung und können so die Kinderschutzarbeit vor Ort mitgestalten. Sie erhalten ¼ jährlich die Verbandszeitschrift “Kinderschutz aktuell”, die sich aktuellen kinderpolitischen Fragen widmet und über die vielfältigen praktischen Angebote des Kinderschutzbundes berichtet. Darüber hinaus bieten die einzelnen Verbände individuelle Möglichkeiten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von den einzelnen Landes- Orts- und Kreisverbänden festgelegt. Dieser Beitrag ist steuerlich absetzbar; die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Kinder und Jugendliche können auch Mitglied werden
Kinder bis zum 7. Lebensjahr können Mitglied des DKSB werden, wenn mindestens 1 Personensorgeberechtigter Mitglied des DKSB ist. Die Kinder-Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Kindermitglieder bis zum 7. Lebensjahr sind anhörungsberechtigt, haben aber kein Wahl- und Stimmrecht.
Kinder vom 7. bis zum 14. Lebensjahr können mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten eine eigene, unabhängige Mitgliedschaft erwerben. Sie haben Stimmrecht, soweit es sich nicht um Beschlüsse zum Haushalt oder andere wirtschaftliche Beschlüsse handelt und aktives Wahlrecht. Kinder ab dem 14. Lebensjahr erwerben mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten eine Vollmitgliedschaft. Sie sind in der Mitgliederversammlung wahl- und stimmberechtigt. Ausgenommen sind Beschlüsse zum Haushalt und andere wirtschaftliche Beschlüsse.
Fördermitglied im Landesverband werden
Unsere Mitglieder sind in der Regel die Orts- und Kreisverbände des DKSB in Niedersachsen, Ehrenmitglieder und die Mitglieder des Landesvorstandes. Sie können im Landesverband Fördermitglied werden, wenn Sie uns mit mindestens 500,- € Mitgliedsbeitrag im Jahr unterstützen. Die Aufnahme beantragen Sie schriftlich über die Aufnahme entscheidet der Landesvorstand.
Die Mitgliedschaft beginnt, nachdem wir Ihnen eine Bestätigung zugeschickt haben.
Kein Platz für Intoleranz!
Der Kinderschutzbund ist überparteilich und überkonfessionell. Mit einer Mitgliedschaft im Landesverband unvereinbar sind die Mitgliedschaft in und die Unterstützung von Parteien und Organisationen, die Der Kinderschutzbund ist überparteilich und überkonfessionell. Mit einer Mitgliedschaft im Landesverband unvereinbar sind die Mitgliedschaft in und die Unterstützung von Parteien und Organisationen, die
- rassistische, diskriminierende, antisemitische oder ausländerfeindliche Ziele verfolgen oder sich in diesem Sinne äußern,
- Hass gegenüber Benachteiligten oder Minderheiten schüren oder
- sexualisierte, körperliche oder psychische Gewalt billigen oder fördern.
Entsprechend prüfen wir jeden Mitgliedsantrag vor der Aufnahme. Ein Vereinsausschlussverfahren erfolgt, wenn ein Mitglied gegen die Satzung des Vereins oder gegen Ziele und Zwecke, z. B. durch vereinsschädigendes Verhalten oder Verleumdungen verstößt.