
Rechte von Kindern und Jugendlichen - Kinderschutz-Konzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen
Kinderschutz-Konzept
Innerhalb unseres Projektes „Rechte von Kindern und Jugendlichen - Kinderschutz-Konzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen“ bieten wir betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen Unterstützung bei der Prozessgestaltung und der nachhaltigen Implementierung eines institutionellen Kinderschutz-Konzeptes an.
Was ist das Ziel eines Kinderschutz-Konzeptes?
Das vorrangige Ziel eines Kinderschutz-Konzeptes ist die Prävention von (sexualisierter) Gewalt in der eigenen Einrichtung und die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Wie kann die Prävention von (sexualisierter) Gewalt gelingen?
Was ist die Grundlage eines Kinderschutz-Konzeptes und welche Bausteine sollte es haben?
Wie können wir Sie unterstützen?
(Rechtliche) Grundlagen für unsere Arbeit im Projekt „Kinderschutz-Konzept“
Kontakt
Kerstin Rehage
E-Mail: rehage@dksb-nds.de
Telefon: 0511 - 44 40 75