Rechte von Kindern und Jugendlichen - Kinderschutz-Konzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen
Kinderschutz-Konzept
Innerhalb unseres Projektes „Rechte von Kindern und Jugendlichen - Kinderschutz-Konzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen“ bieten wir betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen Unterstützung bei der Prozessgestaltung und der nachhaltigen Implementierung eines institutionellen Kinderschutz-Konzeptes an.
Was ist das Ziel eines Kinderschutz-Konzeptes?
Das vorrangige Ziel eines Kinderschutz-Konzeptes ist die Prävention von (sexualisierter) Gewalt in der eigenen Einrichtung und die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Eine Übersicht zu den Bausteinen eines Kinderschutz-Konzeptes finden Sie hier zum Download.
Wie kann die Prävention von (sexualisierter) Gewalt gelingen?
Was ist die Grundlage eines Kinderschutz-Konzeptes und welche Bausteine sollte es haben?
Wie können wir Sie unterstützen?
(Rechtliche) Grundlagen für unsere Arbeit im Projekt „Kinderschutz-Konzept“
Kontakt
Kerstin Rehage
E-Mail: rehage@dksb-nds.de
Telefon: 0511 - 44 40 75