Kinderrechte
Die UN-Kinderrechtskonvention ist die meistratifizierte Menschenrechtskonvention der Welt. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, seit 1992 gilt die Konvention auch in Deutschland.
Die Kinderrechte definiert nach der UN-Kinderrechtskonvention sind:
- das Recht auf kindgerechte Entwicklung,
- das Recht auf gute Versorgung,
- das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,
- das Recht auf Mitbestimmung.
Die Kinderwebseite des Bundesfamilienministeriums erklärt die Kinderrechte
Auf der Webseite www.kinder-ministerium.de wendet sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) direkt an Kinder und bietet ihnen einen Einblick in die Welt der Politik. Auf der Webseite erfahren Kinder in altersgerechter Sprache, wieso Kinderrechte wichtig sind und welche Aufgaben das Ministerium hat.
Zudem sind aktuelle kinderrechtliche Themen, wie das 30-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention oder die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz kindgerecht erklärt.
Kinderrechte ins Grundgesetz!
Die Rechte und Interessen von Kindern müssen in unserer Gesellschaft endlich beachtet werden. Dafür brauchen wir einen Perspektiv- und Politikwechsel in Deutschland. Der Kinderschutzbund setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dann würden Kinder endlich als vollwertige Persönlichkeiten respektiert werden und ihre freie Entfaltung wäre verfassungsgemäß geschützt. Über 30 Jahre nach der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen ist dies überfällig. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wäre ein Auftrag, alle Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie den Kinderrechten gerecht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet der Kinderschutzbund Bundesverband auch mit anderen Verbänden zusammen, vor allem im Aktionsbündnis Kinderrechte mit UNICEF, der Deutschen Liga für das Kind und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Erfahren Sie mehr über die Arbeit des Aktionsbündnisses Kinderrechte auf www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.
Warum brauchen Kinder zusätzliche (Kinder-)Grundrechte im Grundgesetz?
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Deshalb reichen die allgemeinen Grundrechte für Kinder nicht aus. Welche Rechte unbedingt im Grundgesetz verankert werden müssen und warum, erfahren Sie in dem Erklärvideo "Kinderrechte ins Grundgesetz!" das wir gemeinsam mit unseren Partner*innen des Aktionsbündnisses Kinderrechte erstellt haben.
Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission
Die Kinder- und Jugendkommission hat die gesetzliche Aufgabe, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit, für deren Schutz und deren Rechte sowie für die Weiterentwicklung politischer Beteiligungsmöglichkeiten in Niedersachsen einzusetzen.
Das klingt nach einem anspruchsvollen und komplexen Auftrag – und das ist er auch.
Hierzu kommen einige Fragen auf, wie z.B.:
- Wer arbeitet eigentlich in der Kinder- und Jugendkommission?
- Wie sieht die Arbeit der Kommission konkret aus?
- Was kann die Kommission bewirken?
Beantwortet werden diese Fragen in einem neuen Erklärvideo auf der Seite der Kinder- und Jugendkommission.
Zum Video geht es hier
KinderHabenRechtePreis
Kinder sind eigenständige Menschen und haben eigene Rechte!
Dieses Leitbild vertritt der Kinderschutzbund und setzt sich auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention für die Bekanntmachung der Kinderrechte ein. Für das tägliche Leben heißt dies, dass alle Kinder in ihren Belangen, mit ihren Interessen und Bedürfnissen wahrgenommen und anerkannt werden müssen.
Damit dieses Ziel Wirklichkeit werden kann, sind Information und Wissen notwendig. Der Niedersächsische KinderHabenRechtePreis, den der Kinderschutzbund Niedersachsen und das Land Niedersachsen ausloben, macht die Kinderrechte bei immer mehr Menschen bekannt. Darüber hinaus werden Projekte, Initiativen und Maßnahmen in denen sich Engagierte für die Rechte von Kindern einsetzen, ganz konkret unterstützt. Diese vielfältigen Beispiele aus der Praxis sollen öffentlich wahrgenommen, anerkannt und gefördert werden – und selbstverständlich zur Nachahmung anregen.
Alles zum KinderHabenRechtePreis hier!